Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 134/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 9 Abs 1 S 2 KSchG, § 11 Abs 2 S 1 ArbGG
Verhaltensbedingte Kündigung - unvollständige Betriebsratsanhörung - Abmahnung - Auflösungsantrag - Verhalten des Prozessbevollmächtigten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe bei unzureichender Mitteilung abgemahnter Verhaltensweisen im Anhörungsverfahren; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin wegen Erklärungen des Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe bei unzureichender Mitteilung abgemahnter Verhaltensweisen im Anhörungsverfahren; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin wegen Erklärungen des Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 14.02.2012 - 12 Ca 1927/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 134/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 134/12
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG vom 09.09.2010 - 2 AZR 482/09 - AP Nr. 64 zu § 9 KSchG 1969, m.w.N.).